Jetzt anmelden
Rechtliches

AGB

Veranstalter / Anbieter

The Hype WD Carmanagement GmbH, Arbeostraße 11, 82041 Oberhaching
(nachfolgend „Hype", „wir", „uns" oder „Reiseveranstalter")

§ 1  —  Anwendungsbereich, Vertragspartner und Rangfolge
  • 1.Diese AGB gelten für Verträge zwischen Hype und Kunden/Reisenden über Pauschalreisen, Sportwagentouren, Driving Experiences, Events, Eventmanagement-, Travel- und sonstige Freizeit-/Reiseleistungen.
  • 2.Soweit Hype eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für denselben Reisezweck anbietet oder zusammenstellt, handelt Hype als Reiseveranstalter einer Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
  • 3.Für reine Tagesveranstaltungen, Einzel-Events oder sonstige Leistungen, die keine Pauschalreise sind, gelten die hierfür ausdrücklich bezeichneten Regelungen ergänzend.
  • 4.Individuelle Angaben im Angebot, in der vorvertraglichen Reiseinformation, im Reisevertrag, in der Buchungsbestätigung oder in einer ausdrücklich vereinbarten Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor.
  • 5.Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Hype diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2  —  Kuratierte Teilnehmerauswahl, Verfügbarkeit und Vertragsschluss
  • 1.Die Angebote von Hype richten sich regelmäßig an einen ausgewählten Teilnehmerkreis und können kapazitäts-, sicherheits-, fahrzeug-, gruppen- oder organisationsbedingt begrenzt sein.
  • 2.Darstellungen auf Websites, Social Media, Flyern, Präsentationen oder in Gesprächen sind keine verbindlichen Angebote, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
  • 3.Mit Buchungsanfrage, Anmeldung, Online-Buchung oder Annahme eines individuellen Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
  • 4.Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Buchungsbestätigung, Reisebestätigung, Rechnung oder sonstige Annahmeerklärung von Hype in Textform zustande.
  • 5.Bis zur Annahme kann Hype eine Buchung ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, fehlender Eignung des Fahrzeugs, nicht erfüllten Sicherheitsanforderungen, unvollständigen Angaben oder fehlender Passung zur ausgeschriebenen Reisegruppe. Nach Vertragsschluss gelten ausschließlich die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Rücktritts-, Änderungs- und Kündigungsrechte.
  • 6.Eine maximale Teilnehmerzahl kann im Angebot, im Reisevertrag oder in der Buchungsbestätigung angegeben werden. Eine Mindestteilnehmerzahl wird standardmäßig nicht vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich in der vorvertraglichen Information und im Vertrag genannt wird.
§ 3  —  Vorvertragliche Reiseinformationen und Formblatt bei Pauschalreisen
  • 1.Bei Pauschalreisen erhält der Reisende vor Abgabe seiner Vertragserklärung die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen, insbesondere die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, den Gesamtpreis, Zahlungsbedingungen, Rücktrittsbedingungen, Angaben zum Reiseveranstalter, gegebenenfalls Pass-, Visa- und Gesundheitsformalitäten sowie das gesetzliche Formblatt zur Unterrichtung bei Pauschalreisen.
  • 2.Die vorvertraglichen Informationen werden Bestandteil des Vertrags, soweit keine ausdrückliche Änderung vor Vertragsschluss vereinbart wird.
  • 3.Hype stellt dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung bzw. Vertragsabschrift auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
  • 4.Der Reisende ist verpflichtet, die erhaltenen Informationen, Reiseunterlagen, Rechnungen und Zahlungspläne unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und Hype erkennbare Unstimmigkeiten mitzuteilen.
§ 4  —  Insolvenzsicherung, Sicherungsschein und Vorauszahlungen
  • 1.Bei Pauschalreisen fordert oder nimmt Hype Vorauszahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur an, wenn die gesetzlich erforderliche Insolvenzsicherung besteht und dem Reisenden die gesetzlich erforderlichen Angaben zum Absicherer bzw. ein Sicherungsschein klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt wurden.
  • 2.Ohne wirksame Insolvenzsicherung bzw. ohne Bereitstellung der erforderlichen Informationen ist der Reisende nicht verpflichtet, Vorauszahlungen auf den Pauschalreisepreis zu leisten.
  • 3.Angaben zum Absicherer: [Name des Absicherers/Reisesicherungsfonds], [Kontaktdaten], [Sicherungsschein-Informationen ergänzen].
§ 5  —  Preise, Anzahlung, Ratenzahlung und Verzug
  • 1.Der Reisepreis bzw. Veranstaltungspreis ergibt sich aus Angebot, Reiseinformation, Reisevertrag, Buchungsbestätigung oder Rechnung. Zusatzkosten, optionale Leistungen, Maut, Kraftstoff, Parkgebühren, Versicherungen, Upgrades oder sonstige nicht eingeschlossene Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen oder individuell vereinbart wurden.
  • 2.Bei Pauschalreisen wird die Anzahlung im jeweiligen Angebot und in der Buchungsbestätigung angegeben. Als konservativer Standard gilt eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises nach Vertragsschluss und Bereitstellung der gesetzlich erforderlichen Absicherung.
  • 3.Eine höhere Anzahlung, insbesondere bis zu 50 % des Reisepreises, kann bei hochpreisigen, kuratierten oder individuell zusammengestellten Premiumreisen vereinbart werden, soweit dies im konkreten Angebot transparent ausgewiesen und durch konkrete Vorleistungen, Reservierungen oder nicht stornierbare Leistungsträgerkosten sachlich gerechtfertigt ist.
  • 4.Der verbleibende Reisepreis kann nach Maßgabe des individuellen Zahlungsplans in bis zu sechs gleichen oder abweichend vereinbarten Monatsraten gezahlt werden. Die Ratenzahlung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unentgeltlich; es werden keine Finanzierungszinsen oder gesonderten Ratenzahlungsgebühren erhoben.
  • 5.Die letzte Rate bzw. der vollständige Reisepreis muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn eingegangen sein, sofern im Angebot kein späterer gesetzlich zulässiger Fälligkeitstermin vereinbart wurde. Bei kurzfristigen Buchungen kann der gesamte Reisepreis sofort fällig sein.
  • 6.Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Hype nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittsentschädigung nach diesen AGB oder nach konkreter Berechnung verlangen. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
  • 7.Eine Teilnahme kann verweigert werden, solange fällige Zahlungen nicht vollständig eingegangen sind.
§ 6  —  Kein gewöhnliches Verbraucher-Widerrufsrecht; Rücktrittsrecht bei Pauschalreisen
  • 1.Für termingebundene Freizeit-, Beförderungs-, Beherbergungs-, Verpflegungs- und Eventleistungen besteht regelmäßig kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht, wenn ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
  • 2.Bei Pauschalreisen besteht statt eines gewöhnlichen Widerrufsrechts das gesetzliche Recht des Reisenden, vor Reisebeginn jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann Hype eine angemessene Rücktrittsentschädigung verlangen, soweit kein gesetzlicher Ausschluss der Entschädigung greift.
§ 7  —  Rücktritt des Reisenden bei Pauschalreisen / Stornopauschalen
  • 1.Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit in Textform vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Hype.
  • 2. Tritt der Reisende zurück, verliert Hype den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit im Angebot keine abweichende Pauschale ausgewiesen ist, gelten folgende Stornopauschalen:
    • a)bis einschließlich 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
    • b)vom 89. bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
    • c)vom 59. bis einschließlich 31. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
    • d)vom 30. bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
    • e)vom 14. bis einschließlich 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
    • f)ab dem 6. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen oder bei Rücktritt nach Reisebeginn: 95 % des Reisepreises, jeweils unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und etwaiger anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen
  • 3.Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Hype bleibt berechtigt, anstelle der Pauschale die konkret berechnete angemessene Entschädigung zu verlangen.
  • 4.Hype kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
  • 5.Rückerstattungen erfolgen, soweit gesetzlich geschuldet, unverzüglich und bei Pauschalreisen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
§ 8  —  Rücktritt / Stornierung bei Events und sonstigen Leistungen
  • 1.Für termingebundene Events, Tagestouren, Fahrveranstaltungen und sonstige Leistungen, die keine Pauschalreise sind, gelten die im Angebot angegebenen Stornobedingungen.
  • 2. Soweit keine abweichende Regelung vereinbart wurde, gelten folgende Stornopauschalen:
    • bis 30 Tage vor Beginn: 20 %
    • vom 29. bis 14. Tag: 50 %
    • vom 13. bis 7. Tag: 80 %
    • ab dem 6. Tag, bei Nichterscheinen oder Abbruch aus vom Kunden zu vertretenden Gründen: 95 % des Gesamtpreises
  • 3.Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Hype kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Hype bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
  • 4.Eine Ersatzperson kann teilnehmen, wenn sie die vertraglichen und tatsächlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und Hype der Ersatzteilnahme nicht aus sachlichen Gründen widerspricht.
§ 9  —  Vertragsübertragung und Ersatzreisender bei Pauschalreisen
  • 1.Der Reisende kann innerhalb angemessener Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
  • 2.Die Erklärung gilt jedenfalls dann als rechtzeitig, wenn sie Hype spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
  • 3.Hype kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, Sicherheitsanforderungen oder sachliche Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen.
  • 4.Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden angemessenen und tatsächlich entstandenen Mehrkosten.
§ 10  —  Änderungen, Absage und höhere Gewalt durch Hype
  • 1.Hype kann vor Reisebeginn Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, wenn die Änderung unerheblich ist, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt und dem Reisenden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise mitgeteilt wird. Gesetzliche Rechte des Reisenden bei erheblichen Änderungen bleiben unberührt.
  • 2.Hype kann eine Reise oder Veranstaltung absagen, wenn Hype aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Straßensperrungen, Wetterlagen, Naturereignissen, Unruhen, Streiks, Pandemielagen, Grenzschließungen oder vergleichbarer Umstände an der Durchführung gehindert ist.
  • 3.Eine Absage wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl erfolgt nur, wenn eine konkrete Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss ausdrücklich angegeben und im Vertrag vereinbart wurde. Standardmäßig wird keine Mindestteilnehmerzahl vereinbart.
  • 4.Im Fall einer berechtigten Absage vor Beginn erstattet Hype bereits geleistete Zahlungen, soweit gesetzlich geschuldet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften.
§ 11  —  Leistungsinhalt, Routen, Sicherheit und Programmänderungen
  • 1.Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung, dem Angebot, der vorvertraglichen Information, der Buchungsbestätigung und diesen AGB.
  • 2.Routen, Zeitpläne, Treffpunkte, Restaurants, Hotels, Guides, Programmpunkte und sonstige organisatorische Elemente können aus sachlichen Gründen angepasst werden, insbesondere aus Sicherheits-, Wetter-, Verkehrs-, Behörden-, Verfügbarkeits- oder Qualitätsgründen. Bei Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Rechte bei erheblichen Änderungen oder Reisemängeln unberührt.
  • 3.Sicherheit hat Vorrang vor der exakten Durchführung eines angekündigten Programms. Hype, Tourguides und beauftragte Personen dürfen Weisungen erteilen, soweit dies für Sicherheit, Organisation, Rücksichtnahme, Lärmvermeidung, Schutz von Personen, Fahrzeugen oder Vertragspartnern erforderlich ist.
§ 12  —  Sportwagentouren, Verkehrsregeln und kein Renncharakter
  • 1.Sportwagentouren und Fahrveranstaltungen von Hype sind keine Rennen, keine motorsportlichen Veranstaltungen, keine Gleichmäßigkeitsprüfungen, keine Wettbewerbe und keine Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
  • 2.Jeder Fahrer fährt eigenverantwortlich und ist verpflichtet, sämtliche Gesetze, Verkehrsregeln, behördlichen Vorgaben, Maut-, Umwelt-, Lärm- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
  • 3.Fahrer müssen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und mitführen. Hype kann die Teilnahme verweigern oder beenden, wenn Nachweise fehlen oder Zweifel an Fahrtüchtigkeit, Versicherungsschutz, Verkehrssicherheit oder Regelkonformität bestehen.
  • 4.Für Fahrer gilt ein absolutes Alkohol- und Betäubungsmittelverbot. Riskantes Fahrverhalten, Drängeln, Posieren im öffentlichen Straßenverkehr, unnötige Lärmbelästigung, Burnouts, gefährliche Überholmanöver oder sonstige Gefährdungen sind untersagt.
  • 5.Bußgelder, Strafen, Mautverstöße, Abschleppkosten, Schäden und sonstige persönliche Folgen aus eigenem Verhalten trägt der jeweilige Teilnehmer selbst.
§ 13  —  Eigene Fahrzeuge, Versicherung und Fahrzeugrisiken
  • 1.Soweit Teilnehmer mit eigenen oder selbst angemieteten Fahrzeugen teilnehmen, geschieht dies auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Hype stellt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Fahrzeug und übernimmt keine Halter-, Fahrer- oder Versichererpflichten.
  • 2.Teilnehmer sind selbst verantwortlich für Zulassung, Hauptuntersuchung, Versicherungsschutz, Auslandsdeckung, Schutzbrief, Reifen, Bremsen, Betriebsstoffe, Maut- und Umweltberechtigungen, technische Verkehrssicherheit und Eignung des Fahrzeugs.
  • 3.Schäden am eigenen Fahrzeug, Wertminderung, Verschleiß, Steinschläge, technische Defekte, Bergungs-, Abschlepp-, Reparatur- und Transportkosten trägt der Teilnehmer selbst, soweit Hype den Schaden nicht nach Maßgabe der Haftungsregelungen zu vertreten hat.
  • 4.Hype empfiehlt die Prüfung von Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, Auslandsdeckung, Schutzbrief, Fahrten in Gruppen, Teilnahme an organisierten Touren und Rücktransport des Fahrzeugs vor Reisebeginn.
§ 14  —  Fahrzeugbeklebung, Branding und Sponsorenelemente
  • 1.Soweit eine Tour Fahrzeugbeklebung, Startnummern, Sponsorenelemente oder Branding vorsieht, wird dies im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben.
  • 2.Der Teilnehmer muss Hype vor Anbringung auf besondere Oberflächen, frische Lackierungen, Sonderlacke, Keramikversiegelungen, matte Lacke, PPF, Folierungen, empfindliche Scheiben, Vorschäden oder sonstige Risiken hinweisen.
  • 3.Die Anbringung und Entfernung erfolgt nach den Hinweisen von Hype bzw. des Herstellers. Die Entfernung durch den Teilnehmer erfolgt auf eigene Verantwortung.
  • 4.Hype haftet für Schäden an Lack, Folie, PPF, Keramik, Scheiben, Dichtungen oder sonstigen Oberflächen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 15  —  Bild-, Ton- und Videoaufnahmen / Separate Einwilligung
  • 1.Bei Reisen und Veranstaltungen können Bild-, Ton- und Videoaufnahmen entstehen. Hype darf Übersichts-, Gruppen-, Stimmungs- und Dokumentationsaufnahmen im rechtlich zulässigen Umfang zur internen Dokumentation, Berichterstattung und Darstellung der Veranstaltung verwenden.
  • 2.Eine werbliche Nutzung von Aufnahmen, auf denen einzelne Personen, Kennzeichen oder Fahrzeuge eindeutig identifizierbar im Mittelpunkt stehen, erfolgt nur auf Grundlage einer separaten Einwilligung oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage.
  • 3.Die Erteilung einer Medien-Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme, soweit die konkrete Reiseleistung ohne die Einwilligung erbracht werden kann.
  • 4.Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
  • 5.Kunden, die keine identifizierbaren Aufnahmen wünschen, sollen Hype vor Beginn informieren, damit Hype dies organisatorisch berücksichtigen kann, soweit dies praktisch möglich ist.
§ 16  —  Datenschutz
  • 1.Hype verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags, zur Kommunikation, Rechnungsstellung, Organisation, Sicherheit, Erfüllung rechtlicher Pflichten und, soweit erforderlich, zur Weitergabe an Leistungsträger wie Hotels, Restaurants, Guides, Veranstaltungsorte, Zahlungsdienstleister, Versicherer, Behörden oder sonstige beteiligte Dritte.
  • 2.Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern, Betroffenenrechten und Kontaktdaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Hype unter: [Link zur Datenschutzerklärung].
  • 3.Für werbliche Bild-, Video- und Tonverarbeitung wird ergänzend ein separates Einwilligungsformular verwendet, soweit erforderlich.
§ 17  —  Reisedokumente, Auslandsreisen, Gesundheit und Versicherungen
  • 1.Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, gültige Ausweis-, Visa-, Führerschein-, Fahrzeug-, Versicherungs-, Maut-, Umwelt- und Gesundheitsdokumente mitzuführen, soweit Hype nicht gesetzlich zu bestimmten Informationen verpflichtet ist.
  • 2.Hype informiert bei Pauschalreisen vor Vertragsschluss über allgemeine Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, soweit diese für die Reise erheblich sind.
  • 3.Hype empfiehlt den Abschluss geeigneter Versicherungen, insbesondere Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Auslandskrankenversicherung, Kfz-Auslandsdeckung, Schutzbrief und ggf. Rücktransportversicherung für Fahrzeug und Personen.
§ 18  —  Mängelanzeige, Abhilfe und Mitwirkung bei Pauschalreisen
  • 1.Der Reisende hat auftretende Reisemängel unverzüglich gegenüber Hype, der angegebenen Kontaktstelle oder dem Tourguide anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
  • 2.Hype kann Abhilfe leisten, sofern dies erforderlich und zumutbar ist. Der Reisende hat im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
  • 3.Zwingende gesetzliche Rechte des Reisenden wegen Reisemängeln, Minderung, Kündigung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
§ 19  —  Haftung von Hype
  • 1.Hype haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Garantien sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  • 2.Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Hype auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • 3.Im Übrigen ist die Haftung von Hype für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • 4.Bei Pauschalreisen kann Hype die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, nach Maßgabe des § 651p BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränken. Zwingende Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
  • 5.Hype haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die ausschließlich auf Verhalten des Kunden, Verkehrsverstöße, eigenverantwortliche Fahrentscheidungen, technische Defekte des Kundenfahrzeugs, fehlende Dokumente, unzureichenden Versicherungsschutz oder nicht befolgte Sicherheitsanweisungen zurückzuführen sind.
§ 20  —  Verbraucherstreitbeilegung
  • 1.Hype ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.
  • 2.Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Gesetzliche Informationspflichten im Impressum und in der Datenschutzerklärung bleiben unberührt.
§ 21  —  Schlussbestimmungen, Recht und Gerichtsstand
  • 1.Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  • 2.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Hype. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  • 3.Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand dieser AGB: 2025  ·  Alle Rechte vorbehalten. Die Nutzung oder Vervielfältigung dieser AGB durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Hype untersagt.